FabrikatsbindungFabrikatsbindung bedeutet: Ein Hersteller eines Fahrzeugs erlaubt für ein Modell nur bestimmte Reifenfabrikate. Besonders schnelle Fahrzeuge brauchen W- oder ZR- Reifen. Die Fabrikate und die Reifentypen, die durch den Hersteller zugelassen wurden, werden im Kfz-Schein aufgeführt oder bei einer späteren Umrüstung im Rädergutachten benannt. Seit Beginn des Jahres 2000 ist die Bindung an ein Reifenfabrikat für PKW-Reifen aufgehoben. Egal welcher Eintrag in den Papieren vorgenommen wurde, jedes Reifenfabrikat ist zulässig. Eine Ausnahme: reine ZR-Reifen. Für diese ist die Freigabe eines Herstellers sowie ein Eintrag in den Papieren erforderlich.